Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtsgrundlage, Aufklärung

Der Durchführung einer Psychotherapie nach fachlichen Standards wird der Behandlungsvertrag zugrunde gelegt. Es erfolgt eine Aufklärung, dass eine Psychotherapie keine Untersuchung durch Ärzte ersetzt. Eine ärztliche Abklärung über organische Ursachen der Symptome hat im Vorfeld stattzufinden. Im Laufe einer psychotherapeutischen Behandlung kann es zu sogenannten Heilungskrisen und Nebenwirkungen kommen, die mit einer intensiveren Gefühlswahrnehmung einhergehen können. Dies ist im Behandlungsverlauf normal und manchmal unumgänglich. Bei Unklarheiten bespricht die Klientin dies mit der Therapeutin.

Honorar, Dauer, Abschlusssitzung, Kostenerstattung

Es gelten die Stundensätze für eine psychotherapeutische Behandlung, die am Tag der Terminbuchung oder beim telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch (schriftlich oder mündlich) vereinbart wurde. Die Zahlung des Honorars erfolgt direkt vor Ort und im Anschluss an die Sitzung in bar. Die Leistungen in dieser Praxis sind Privatleistungen und von den Klienten selbst zu tragen. Eine Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen ist nicht, bzw. nur in Ausnahmefällen möglich. Sollte eine private Krankenzusatzversicherung bestehen, holen Klienten die erforderlichen Informationen über möglich Erstattung selbst ein.

Bei Bedarf werden Befundberichte gegen Erstattung der Druckkosten erstellt und Rechnungen nach der GebüH ausgestellt. Eine Nichterstattung oder eine Teilerstattung durch Kostenträger, z. B. private Krankenkasse, hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar.

Die Behandlungsdauer hängt vom Beschwerdebild und der Mitwirkung der Klienten ab und wird im Rahmen der Anamnese innerhalb der ersten fünf probatorischen Sitzungen besprochen.

Ausfallhonorar

Die Therapeutin arbeitet nach dem Bestellsystem und wird die mit den Klienten vereinbarten Termine reservieren. Fest vereinbarte Termine, die nicht in Anspruch genommen werden, werden mit einem Ausfallhonorar von 100 € (§ 615 BGB) berechnet.

Mitwirkungspflicht und Belastbarkeit

Klienten wirken aktiv an der Verbesserung ihrer Situation bzw. Genesung mit. Sollten Klienten Schwierigkeiten bei ihrem Beitrag zum Erfolg der Behandlung haben, besprechen sie dies mit der Therapeutin. Klienten versichern, dass sie für die vereinbarten Lerninhalte und/oder die Therapieform laut Dokumentation belastbar genug sind. Sollte sich im Verlauf der Zusammenarbeit daran etwas ändern, informieren die Klienten die Therapeutin unverzüglich.

Nebenwirkungen

Durch Psychotherapie kann sich einiges bei Klienten selbst und in ihrem Umfeld verändern. Das Umfeld kann auf veränderte Verhaltensweisen der Klienten nicht nur durchweg positiv reagieren. Das kann bei Klienten zu Zweifeln an der Behandlung führen und sollte mit der Therapeutin besprochen werden.

Schweigepflicht

Die Therapeutin unterliegt der Schweigepflicht. Für den Fall einer Auskunftserteilung an Kostenträger, Ärzte, familiäre oder sonstige Bezugspersonen muss sie durch die Klienten schriftlich von der Schweigepflicht entbunden werden.

Im Sinne der Prozessqualität können Behandlungssequenzen und -verläufe durch die Therapeutin in Supervisions- und Intervisionsgruppen anonymisiert besprochen werden. Selbstverständlich unterliegen die Teilnehmer dieser kollegialen Gruppen ebenfalls der Schweigepflicht und dürfen keine Informationen weitergeben.

Mitteilung einschneidender Veränderungen

Die Klienten verpflichten sich, einschneidende Veränderungen im eigenen Lebensumfeld im Gesprächsverlauf mitzuteilen, da diese einen Wechsel der Behandlungsmethode, die Hinzuziehung von ärztlichem Rat bzw. ärztlichen Untersuchungen oder den Wechsel zu einem Therapieverfahren oder zu einer anderen Therapeutin mit entsprechender Ausbildung erforderlich machen können.

Dokumentation | Aufbewahrungspflicht | Datenschutz

Die Therapeutin dokumentiert die Sitzungen datenschutzkonform nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit Lemniscus. Die Klienten können die Dokumentation jederzeit einsehen. Kopien oder PDF-Dateien werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Kosten für den Ausdruck tragen die Klienten. Die Aufbewahrungsfrist der Dokumentation beträgt 10 Jahre.

Online-Behandlung

Therapeutische Onlinesitzungen kommen ausschließlich dann zur Anwendung, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher Kontakt zwischen Klienten und Therapeutin nicht erforderlich ist.

Sollte die Internetverbindung auf Seiten der Therapeutin oder der Klienten während eines Termins instabil sein oder ganz ausfallen, sind die vereinbarten Kosten von den Klienten vollumfänglich zu zahlen. Es besteht kein Anspruch auf das Nachholen der ausgefallenen Zeit, einen kostenlosen Ersatztermin oder Rückerstattung aufgrund von Vorkasse.

Haftung

Die Therapeutin haftet nach den gesetzlichen Regeln im Rahmen des Schuldrechts nach BGB für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

Kündigung

Der Behandlungsvertrag kann jederzeit schriftlich oder mündlich und ohne Angaben von Gründen kündigen. Die Vorlage einer Widerrufserklärung findet sich auf der Webseite der Therapeutin:

www.sandrasachs.de

Die Therapeutin erstattet im Falle von Vorauszahlungen den Teil, der durch die Kündigung des Vertrages nicht abgearbeitet wurde.

Bei fehlender Mitarbeit der Klienten, mehrfach ausgefallenen Terminen oder ausbleibenden Zahlungen behält die Therapeutin sich vor, den Behandlungsvertrag auch ohne das erklärte Einverständnis der Klientin zu beenden.